Mit Urteil vom 24. November 2025 (Az. 25 U 1237/25 e) hat das Oberlandesgericht (OLG) München entschieden, dass ein Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer auch für einen fast 20 Jahre zurückliegenden Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers leisten muss. Voraussetzung ist, dass …