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Für welche Sturmschäden der Wohngebäudeversicherer zahlen muss
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Berufungsklage einer Versicherten zurückgewiesen, die sich nicht mit einer gewährten Versicherungsleistung zufriedengegeben hat. In der Beweisaufnahme vor dem Landgericht Detmold hatte sie nicht darlegen können, dass ein Feuchtigkeitsschaden auf einen Hagelschauer zurückzuführen ist, der sich sieben Monate zuvor ereignet habe.
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