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Land haftet nicht für Glätteunfall in der Nähe der Sprinkleranlage
Das Land Hessen haftet nicht für einen Unfall auf glatter Straße in der Nähe eines mit einer Sprinkleranlage versehenen Holznasslagerplatzes. Das OLG Frankfurt hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Land über 450.000 EUR abgewiesen.
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