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Rechtsschutz ersetzt keine Beratung
Anwaltsregresse von Rechtsschutzversicherungen haben in den letzten Jahren zugenommen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang die Position der Versicherer gestärkt. Gleichwohl stehen Anwälte, die sich ungeachtet einer Deckungszusage an den üblichen Berufspflichten orientieren, auf der sicheren Seite.
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