Die Justizkasse greift ins Leere
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Die Justizkasse greift ins Leere

© Pixabay

Wer über eine halbe Million Euro Schmerzensgeld erhält, kann davon doch sicher seine Prozesskosten von gut 6.000 Euro zahlen – oder? Das Oberlandesgericht Dresden hat diese Frage nun mit einem klaren Nein beantwortet und die nachträgliche Heranziehung eines Klägers zu den Verfahrenskosten aufgehoben.

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