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Wann der Versicherer nicht für Wasserschäden zahlt
Nach einem Regen tropfte Wasser auf einen Stromkasten, der dabei beschädigt wurde, erklärte ein Versicherter gegenüber seinem Anbieter. Dieser hatte zwar finanziellen Schutz vor „nachteiligen Auswirkungen elementarer Schadensereignisse“ vereinbart. Doch der Mann konnte weder nachweisen, dass es in seinem Wohnort ein Starkregenereignis gegeben hat, noch dass eine versicherte Überschwemmung vorlag.
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