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Begründet Unkenntnis genauer Diagnosen arglistige Täuschung?
Fehlerhafte Angaben bei Gesundheitsfragen können für Versicherungsnehmer schwerwiegende Folgen haben, wie ein aktuelles Urteil des OLG Koblenz zeigt. Selbst wenn Diagnosen noch nicht vorliegen, kann eine „Antwort ins Blaue“ als arglistige Täuschung bewertet werden.
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