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Bestandsverkauf: Wenn alte Versorgungszusagen zur neuen Haftungsfalle werden
Viele Makler gehen davon aus: Bestand verkauft, Verantwortung beendet. Betriebliche Versorgungszusagen können den Verkäufer jedoch noch lange begleiten und im ungünstigen Fall zu erheblichen finanziellen Nachforderungen führen. Wer seinen Bestand oder sein Unternehmen verkaufen möchte, stellt die vermittelten betrieblichen Altersversorgungen (bAV) deshalb rechtzeitig auf den Prüfstand.
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