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Zurich-Versicherung darf Rentenansprüche nicht einseitig kürzen
Fondsgebundene Riester- und Rentenversicherungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung dürfen beim Rentenfaktor nicht zu Lasten der Kund:innen gekürzt werden. Das Oberlandesgericht Köln konkretisiert damit Anforderungen aus einem Grundsatzurteil des BGH vom Dezember 2025 in einem ähnlichen Fall. Betroffen sind tausende Versicherte, die etwaige Ansprüche schon jetzt vorsorglich beim Versicherer anmelden können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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