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Leitungswasser: Versicherer muss für Schadensuche leisten
Selbst wenn die genaue Ursache eines Leitungswasserschadens später nicht feststeht, muss der Wohngebäudeversicherer die Kosten für die Schadensuche übernehmen. Das OLG Hamburg betont: Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Beauftragung sachgerecht und geboten waren.
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