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Umwege zählen mit: Versicherung muss nach Motorradunfall zahlen
Ein Motorradunfall eines Schülers gilt auch dann als Arbeitsunfall, wenn der Fahrer nicht den direkten Weg nach Hause genommen hat. Das entschied das Sozialgericht Braunschweig. Ein 17-Jähriger war mit seinem Leichtkraftrad über einen kurvenreichen Umweg nach Hause gefahren und gegen ein Schild geprallt. Er zog sich Knochenbrüche sowie Prellungen zu. Die Unfallversicherung hatte den Unfall wegen des Umwegs nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
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