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BGH: Rechtsschutzversicherer fordert Kosten nach Anwaltsfehler zurück
Ein Anwalt hatte versehentlich statt Audi Volkswagen verklagt. Die Rechtsschutzversicherung bezahlte zunächst die Prozesskosten, forderte dann aber das Geld zurück. Warum der BGH das Urteil bestätigte.
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