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Wochenend- statt Einfamilienhaus: Arglist des Verkäufers?
Ein als Einfamilienhaus verkauftes Objekt entpuppt sich als Wochenendhaus in einem Gebiet ohne zulässige dauerhafte Wohnnutzung. Der BGH hatte sich damit zu beschäftigen, wann falsche Angaben als arglistig gelten und welcher wirtschaftliche Schaden der Käuferin dadurch entstanden ist.
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