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Haftet ein Versicherer für Rechenfehler des Maklers im Antrag?
Versäumt ein Versicherer, die Angaben in einem Versicherungsantrag auf Rechenfehler oder Plausibilität zu prüfen, haftet er auch dann für die Folgen, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Makler beraten wurde. So hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Beschluss klargestellt.
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