Haftet ein Versicherer für Rechenfehler des Maklers im Antrag?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Haftet ein Versicherer für Rechenfehler des Maklers im Antrag?

© Pixabay

Versäumt ein Versicherer, die Angaben in einem Versicherungsantrag auf Rechenfehler oder Plausibilität zu prüfen, haftet er auch dann für die Folgen, wenn der Versicherungsnehmer durch einen Makler beraten wurde. So hat das Oberlandesgericht Brandenburg in einem aktuellen Beschluss klargestellt.

Weiterlesen auf: Versicherungsjournal


Schalten Sie Ihr Stellenangebot bei uns für 100,- €

Für die Schaltung Ihrer Stellenanzeige über vier Wochen - zusätzlich mit fünf Veröffentlichungen im Newsletter - berechnen wir nur 300,- €. Flatrate-Angebote für alle Stellenangebote aus Ihrem Hause über 12 Monate auf Anfrage. Kontakt über: stellenmarkt@assekuranz-info-portal.de