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Holzinvestment: Nicht zugelassener Vermittler haftet für Anlageverlust
Ein Holzinvestment führte eine Anlegerin vor Gericht – und sie bekam dort Recht. Der Versicherungs- und Immobilienmakler habe das Investment als Vermögensanlage einordnen und über Verlustrisiken informieren müssen. Auch seine fehlende Erlaubnis zur Vermittlung spielte eine Rolle.
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