Recht: Nutzungsausfall nach Unfall
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Recht: Nutzungsausfall nach Unfall

© Pixabay

Nach einem unverschuldeten Unfall mit Totalschaden ersetzt die Versicherung des Unfallgegners Nutzungsausfälle für den eigenen Pkw nur eingeschränkt – auch bei langen Lieferzeiten für Ersatzfahrzeuge. Verzögert der Versicherer jedoch die Regulierung, kann sich der erstattungsfähige Zeitraum spürbar verlängern. Das geht aus einem Urteil des Landgericht Regensburg (Az. 61 O 319/25) hervor.

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