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Zahnärzte müssen trotz Milliardenverlusten weiter Beiträge an ihr Versorgungswerk zahlen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Mitglieder des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin ihre Pflichtbeiträge auch dann weiter entrichten müssen, wenn sie der Auffassung sind, dass das Versorgungswerk durch rechtswidrige Kapitalanlagen einen Schaden in Milliardenhöhe verursacht hat. Das Gericht befasste sich dabei ausschließlich mit der Frage, ob ein Mitglied die Zahlung der Beiträge verweigern darf. Über die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Kapitalanlagen oder die Verantwortung für den mutmaßlichen Milliardenverlust hat das Gericht hingegen ausdrücklich nicht entschieden. Genau dieser Unterschied ist entscheidend.
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