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Lebensversicherer muss nach falschem Versorgungsausgleich Kosten übernehmen
Ein Mann fühlte sich von seiner ehemaligen Gattin geprellt und ging gerichtlich gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen hinsichtlich des finanziellen Ausgleichs der Geschiedenen vor. Er wurde im Rahmen der Gütertrennung dafür entschädigt, dass ihm eigentlich höhere Versorgungsansprüche zugestanden hätten. Hierfür sei laut den Richtern in der zweiten Instanz auch einer Assekuranz ein Vorwurf zu machen.
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