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Der Fiskus verdient am Zahngold der Toten mit
Zahngold, Implantate und andere Metallreste können nach einer Einäscherung noch erhebliche Werte darstellen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wie die Erlöse eines Krematoriums aus ihrer Verwertung steuerlich einzuordnen sind – selbst wenn das Geld sozialen Zwecken zugutekommt.
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