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Wer sein Auto vor der Garage parkt, für den kann es teuer werden
Wer angibt, dass das Auto nachts in der Garage steht, es dann aber davor parkt, kann im Schadensfall den Kürzeren ziehen. Ein Versicherungsnehmer hatte geklagt, weil seine Versicherung nach dem Diebstahl seines Autos die Zahlung um 40 Prozent kürzte. Der Grund: Er hatte einen günstigeren Tarif gewählt, der aber vorsah, dass er das Auto in der Garage parkte. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Versicherung – zumindest teilweise.
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