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Unfallversicherung kürzt Leistung: Das oft vom Versicherer erzählte Märchen von der „Vorschädigung“ nach einem Unfall
Es ist ein Schock mit Ansage: Nach einem folgenschweren Sturz beim Sport oder im Haushalt attestieren die Ärzte bleibende Schäden. Doch statt der erhofften finanziellen Entlastung schickt die private Unfallversicherung ein Schreiben, das die Existenzberechtigung der Police fast komplett entwertet. Sinngemäß heißt es dort: „Unsere medizinische Überprüfung hat ergeben, dass bei Ihnen bereits degenerative Veränderungen (Verschleiß) vorlagen. Wir nehmen daher einen Abzug wegen Mitwirkung von Vorerkrankungen in Höhe von 60 Prozent vor.“
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