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Das häusliche Arbeitszimmer wird zur Dokumentationsfalle
Wer als Selbständiger ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen will, muss künftig deutlich mehr tun als nur Belege sammeln. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 24. März 2026 (VIII R 6/24) entschieden, dass Aufwendungen für das Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig sind, wenn sie laufend, einzeln und getrennt von anderen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden. Eine nachträgliche Zusammenstellung für die Steuererklärung reicht nicht aus.
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