Bundesarbeitsgericht kippt Anspruch auf zusätzlichen bAV-Zuschuss
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Bundesarbeitsgericht kippt Anspruch auf zusätzlichen bAV-Zuschuss

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Arbeitgeber erfüllen den gesetzlichen Zuschuss zur Entgeltumwandlung bereits dann wirksam, wenn der entsprechende Betrag objektiv als Arbeitgeberzuschuss in denselben Direktversicherungsvertrag eingezahlt wird. Warum eine Arbeitnehmerin trotz zunächst erfolgreicher Vorinstanzen mit ihrer Forderung nach einem zusätzlichen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung vorm Bundesarbeitsgericht scheitert, erklärt Anja Sprick, Justiziarin bei der Longial GmbH.

 

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