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Zur Frage der Beweislastverteilung bei angeblicher Falschberatung durch einen Versicherungsvertreter
Versicherungsvertrag umfasste entgegen der Annahme des Versicherunsnehmers keine Elementarversicherung - Das Landgericht Koblenz hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Beweislastverteilung und der Beweiswert einer persönlichen Anhörung eines Versicherungsnehmers ist, wenn schriftliche Unterlagen der Versicherung zu der klägerischen Behauptung des Inhalts einer Beratung in Widerspruch stehen.
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