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BAG-Urteil: Wann eine Lebensversicherung keine betriebliche Altersversorgung ist
Eine Lebensversicherung bedeutet nicht automatisch betriebliche Altersversorgung. Wann eine Versorgungszusage im Sinne des Betriebsrentengesetzes vorliegt und wann nicht, hat das Bundesarbeitsgericht (AZ.: 3 AZR 130/24) konkretisiert. Entscheidend ist, wem das Bezugsrecht zusteht und welches Risiko tatsächlich abgesichert wird, erklärt Anja Sprick, Justiziarin bei der Longial GmbH.
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