Schließfachcoup in Hamburg: Haspa gewinnt Rechtsstreit
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Schließfachcoup in Hamburg: Haspa gewinnt Rechtsstreit

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Die Hamburger Sparkasse muss Kunden, denen bei einem Einbruch Wertgegenstände und Bargeld aus Schließfächern gestohlen wurden, nicht über die vertraglich vereinbarte Entschädigungsgrenze hinaus entschädigen. Zu diesem Ergebnis kam das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg. Es hob damit das Urteil der Vorinstanz auf, das noch einen Schadensersatzanspruch bejaht hatte, und wies die Klage ab.

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