Anscheinsbeweis beim Spurwechsel – keine Haftung des Auffahrenden
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Anscheinsbeweis beim Spurwechsel – keine Haftung des Auffahrenden

© Pixabay (Symbolbild)

Ein innerstädtischer Unfall beim Wechsel von der rechten auf die linke Spur führte zur Frage der Haftungsverteilung. Das OLG Hamm stellt klar, dass die Haftung in solchen Konstellationen regelmäßig nur den Spurwechsler trifft. Ein Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden greift nicht.

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