Rechtsstreit um Basisrente – Wann der Widerrufsjoker auch nach elf Jahren greift
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Rechtsstreit um Basisrente – Wann der Widerrufsjoker auch nach elf Jahren greift

© Pixabay

Eine Basisrente kann von Versicherungsnehmern auch nach elf Jahren noch wirksam widerrufen werden, wenn der Versicherer in seiner Widerrufsbelehrung nicht alle Dokumente benennt, deren Erhalt die Widerrufsfrist auslöst. Damit geht auch ein Auskunftsanspruch über das ungezillmerte Deckungskapital ohne Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten einher. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg.

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