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Wenn Unternehmen für Wettbewerbsverstöße Handelsvertretern einstehen müssen
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb macht Unternehmen auch für Verstöße von Mitarbeitern und Handelsvertretern verantwortlich, selbst ohne eigenes Verschulden. Warum gerade im Vertrieb daraus erhebliche Risiken entstehen und wie sich diese begrenzen lassen, erklärt Rechtsanwalt Dr. Tim Banerjee von der Rechtsanwaltskanzlei Banerjee & Kollegen.
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