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BGH schafft Klarheit bei Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 19. Mai 2026 (Az. VI ZR 67/25) eine Grundsatzentscheidung getroffen, die erhebliche Auswirkungen auf die Regulierung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen haben dürfte. Die Karlsruher Richter stellen klar: Wer nach einem unverschuldeten Unfall bewusst ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse anmietet, ist dennoch an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden.
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