BU: Spontane Anzeigeobliegenheit im Antrag bei Down-Syndrom?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

BU: Spontane Anzeigeobliegenheit im Antrag bei Down-Syndrom?

Björn Thorben M. Jöhnke © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Bei der Beantragung einer BU-Versicherung stellt sich die Frage, ob neben den explizit gestellten Gesundheitsfragen weitere Erkrankungen ungefragt anzugeben sind. Doch gilt das auch bei Trisomie 21? Diese Frage erläutert Rechtsexperte Björn Thorben M. Jöhnke in seiner BU-Kolumne.

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