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Rechtfertigt starker Harndrang einen Geschwindigkeitsverstoß?
Leidet ein Autofahrer an einer Krankheit, die mit plötzlich auftretendem Harndrang einhergeht, so ist es ihm zumutbar, auf Autofahrten gänzlich zu verzichten oder währenddessen eine Windel zu tragen. Eine solche Krankheit rechtfertigt jedoch keinen Geschwindigkeitsverstoß, wenn der Erkrankte schnell eine Toilette aufsuchen muss. Das zeigt ein Beschluss des Amtsgerichts Dortmund.
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