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Neue Verjährungsfrist für Bußgeldbescheide ab 1. Juli 2026: Sechs Monate statt drei
Ab dem 1. Juli 2026 gilt für Verkehrsordnungswidrigkeiten eine neue Verjährungsfrist. Statt bislang drei Monate haben Bußgeldbehörden künftig sechs Monate Zeit, Verstöße zu verfolgen. Die Änderung ist Teil des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und geht auf eine Initiative der Bundesländer zurück.
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