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Oberlandesgericht untersagt erneut einem Versicherungsmakler Werbung mit Unabhängigkeit
Das Oberlandesgericht Köln hat erneut einem Versicherungsmakler untersagt, auf der Webseite des Unternehmens mit seiner Unabhängigkeit zu werben. Dabei hob das Gericht die „strukturelle Abhängigkeit“ der Makler von den Versicherern hervor. Dem Makler fiel auch auf die Füße, dass er sehr spät auf erhaltene Provisionen hinwies.
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