Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen: Steuerhinterziehung
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen: Steuerhinterziehung

© Pixabay

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert diesen Vorteil als sogenannten geldwerten Vorteil. Ein Urteil des FG Niedersachsen zeigt, dass falsche Angaben bei der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gravierende Folgen haben können.

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