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Rentnerin muss über 100.000 Euro wegen einer Lebensversicherung zurückzahlen – Schuldenerlass abgelehnt
Eine Rentnerin bleibt auf einer Forderung des Jobcenters von mehr als 100.000 Euro sitzen. Obwohl sie im Alter nur über vergleichsweise geringe Renteneinkünfte verfügte, musste die Behörde nach Ansicht des Bayerischen Landessozialgerichts nicht auf das Geld verzichten. Auslöser der hohen Rückforderung war eine kapitalbildende Lebensversicherung, welche die Frau während ihres langjährigen Bezugs von Leistungen nach dem SGB II nicht angegeben hatte. Das Urteil zeigt, dass eine niedrige Altersrente allein keinen Anspruch auf einen vollständigen Schuldenerlass begründet.
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