Private Pflegepflichtversicherung: Alterungsrückstellungen sind kein Beitragsjoker
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Private Pflegepflichtversicherung: Alterungsrückstellungen sind kein Beitragsjoker

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Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung haben keinen Anspruch darauf, dass Alterungsrückstellungen zur Senkung ihrer individuellen Beitragslast eingesetzt werden. Regelungen aus der privaten Krankheitskostenvollversicherung seien nicht auf die Pflegeversicherung übertragbar, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Rückstellungen dienten vielmehr der langfristigen Finanzierung und der Generationengerechtigkeit.

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