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Private Pflegepflichtversicherung: Alterungsrückstellungen sind kein Beitragsjoker
Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung haben keinen Anspruch darauf, dass Alterungsrückstellungen zur Senkung ihrer individuellen Beitragslast eingesetzt werden. Regelungen aus der privaten Krankheitskostenvollversicherung seien nicht auf die Pflegeversicherung übertragbar, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Die Rückstellungen dienten vielmehr der langfristigen Finanzierung und der Generationengerechtigkeit.
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