Kfz-Versicherung: Verweiswerkstatt in 38 Kilometern Entfernung zumutbar?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Kfz-Versicherung: Verweiswerkstatt in 38 Kilometern Entfernung zumutbar?

Bild von Hannes Edinger auf Pixabay

Rechnet ein Geschädigter nach einem Verkehrsunfall seinen Schaden fiktiv auf Gutachtenbasis ab, kann der Haftpflichtversicherer der Gegenseite ihn nicht ohne Weiteres auf eine deutlich entfernte und verkehrsanfällige Werkstatt verweisen und den Schadensersatz entsprechend kürzen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Wuppertal.

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