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Tücken beim Wechsel von privater zu gesetzlicher Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung aus München verklagte einen Versicherten aus München vor dem Amtsgericht München auf Zahlung noch ausstehender Beiträge für die Zeit von 01.01.2023 bis 30.06.2023 in Höhe von insgesamt 602,70 Euro. Dies, obwohl der Münchner mit Schreiben vom 04.02.2022 rückwirkend die Kündigung seiner privaten Krankenversicherung erklärte, da er seit 01.01.2022 nach den gesetzlichen Vorgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet war.
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