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Kfz-Haftpflicht: Dürfen Versicherer zwei getrennte Schadenfälle miteinander verrechnen?
Eine Frau wurde zweimal unverschuldet innerhalb kurzer Zeit in einen Unfall verwickelt. Nachdem der zweite Kfz-Haftpflichtversicherer den Schaden reguliert hatte, wollte der erste Versicherer seine Leistung kürzen. Denn andernfalls würde die Frau mehr Geld erhalten, als das Auto wert sei. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass zwei rechtlich getrennte Schadensereignisse nicht zusammengerechnet werden dürfen.
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