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BGH: Kein Anspruch auf fiktive Mietwagenkosten bei kleinerem Ersatzfahrzeug
Mietet ein Unfallgeschädigter ein kleineres und günstigeres Ersatzfahrzeug als den Unfallwagen, kann er vom Kfz-Haftpflichtversicherer des Verursachers nur die Mietwagenkosten für das tatsächlich angemietete Fahrzeug verlangen – auch dann, wenn er Anspruch auf ein größeres und teureres Fahrzeug gehabt hätte. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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