Fahndungseintrag im Reisepass: Wer haftet für den geplatzten Urlaub?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Fahndungseintrag im Reisepass: Wer haftet für den geplatzten Urlaub?

Bild von Andreas Lischka auf Pixabay

Ein verlorener und später wiedergefundener Reisepass, ein Fahndungseintrag im internationalen System – und am Ende eine gescheiterte Traumreise nach Neuseeland. Der Bundesgerichtshof muss nun klären, ob eine Gemeinde für die Folgen haftet. Der Fall zeigt zugleich, welche Risiken selbst nach dem Wiederauffinden eines Passes bestehen können.

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