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Die Police sollte man lesen
Eine Kundin wollte Schadenersatz, weil sie nach einer Umdeckung keine Berufsunfähigkeits-Deckung mehr besaß. Wie das Gericht urteilte. In einem vor dem Oberlandesgericht Koblenz (Beschluss vom 26.05.2025, Az. 10 U 187/24, BeckRS 2025, 12416) behandelten Fall hatte eine Versicherungsvertreterin im Jahr 2014 eine bestehende Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) umgedeckt. Die neu abgeschlossene, fondsgebundene Rentenversicherung enthielt keine solche Deckung mehr.
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