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Geplante Riester-Reform macht „faire Vergütung der Berater unmöglich“
Die Bundespolitik befasst sich wieder mit den Plänen für ein Standardprodukt, mit dem die Bürger finanziell für den Ruhestand vorsorgen sollen. Ein Knackpunkt bleibt die Vorgabe, dass alle über die Vertragslaufzeit verteilt anfallenden Kosten die durchschnittliche Jahresrendite um höchstens 1,5 Prozent mindern dürfen. Für Aktuare werfen aber auch weitere Punkte des Gesetzesentwurfs noch Fragen auf.
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