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Wann der private Unfallversicherer keine Todesfallleistung zahlen muss
Das Landgericht Köln hat die Klage gegen eine Versicherungsgesellschaft abgewiesen, die eine Leistungspflicht abgelehnt hatte. Demnach habe ihr Kunde zuerst einen Herzinfarkt erlitten und sei dann aufgrund dessen mit seinem Fahrzeug von der Straße abgekommen. Auch nach Ansicht des Gerichts steht nicht fest, dass der Versicherte infolge eines Unfalls im Sinne der Vertragsbedingungen verstorben ist.
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