Wann greift ein Erdrutsch in der Wohngebäudeversicherung?
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Wann greift ein Erdrutsch in der Wohngebäudeversicherung?

Bild von Michael auf Pixabay

Wenn im Hang der Boden langsam über einen gewissen Zeitraum nachgibt, entspricht dies nicht einem Erdrutsch im Sinne der Wohngebäudeversicherung. Auch sichtbare Risse genügen nicht den Versicherungsbedingungen. Allerdings ist die Auslegung der Klauseln umstritten.

Weiterlesen auf: AssCompact


Schalten Sie Ihr Stellenangebot bei uns für 100,- €

Für die Schaltung Ihrer Stellenanzeige über vier Wochen - zusätzlich mit fünf Veröffentlichungen im Newsletter - berechnen wir nur 300,- €. Flatrate-Angebote für alle Stellenangebote aus Ihrem Hause über 12 Monate auf Anfrage. Kontakt über: stellenmarkt@assekuranz-info-portal.de