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Unfall mit Kleinkind: Gericht verteilt Haftung
Ein Kleinkind läuft in einer Fußgängerzone vor einen Kleintransporter. Das OLG Schleswig sieht sowohl beim Fahrer als auch beim beaufsichtigenden Großvater eine Pflichtverletzung. Der Haftpflichtversicherer des Transporter kann deshalb 45% seiner Aufwendungen beim Großvater regressieren.
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