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Krankenkasse muss nicht für Rettungseinsatz zahlen
Eine Frau stürzte im Urlaub, der Notarzt rief schließlich den Rettungshubschrauber. Doch die Kosten für den Flug muss die Frau jetzt aus eigener Tasche bezahlen. Eine Krankenkasse muss nicht für einen Hubschraubertransport im Urlaub zahlen – es sei denn, dieser ist absolut medizinisch notwendig. Das befand nun das Hessische Landessozialgericht.
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