Unterversicherung: Wann Versicherer nicht für „Falschberatung“ haften
von Uwe Makowski (Kommentare: 0)
Medienspiegel

Unterversicherung: Wann Versicherer nicht für „Falschberatung“ haften

Ein PKV-Anbieter muss keinen Schadensersatz zahlen, weil eine Kundin zwischen 2016 und 2022 nicht wie gewünscht „optimal abgesichert“ war. Stattdessen habe sie erst nach einem Klinikaufenthalt bemerkt, dass sie unterversichert gewesen ist. Doch der Frau sei der sogenannte „Vollbeweis einer Pflichtverletzung nicht gelungen“, begründet das LG Ellwangen die Ablehnung ihrer Klage.

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