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Darf in Parkhäusern betrunken Auto gefahren werden?
Ein Parkhaus gilt innerhalb der regulären Öffnungszeiten auch dann weiterhin als öffentlicher Verkehrsraum, wenn eine Mitarbeiterin die Schranke schließt, um die Ausfahrt eines sichtlich fahruntüchtigen Mannes zu verhindern. Das bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht und wies die Revision des Fahrers zurück, der argumentiert hatte, er müsse sich auf einem Privatgrundstück nicht an die Verkehrsregeln halten.
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